Volksbegehren

Bürger, die österreichische Staatsbürger sind, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, werden in der Wählerevidenz geführt und sind dadurch, sofern keine Wahlausschließungsgründe vorliegen, bei Volksbegehren stimmberechtigt. Ausgenommen davon sind Auslandsösterreicher, Unionsbürger und Personen aus Drittländern.

Bitte erkundigen sie sich im Gemeindeamt, welche Möglichkeiten vorhanden sind, damit sie an einer Volksabstimmung oder an einem Volksbegehren teilnehmen können.

Informationsseite des Bundesministeriums für Inneres:
http://www.bmi.gv.at/innenressort/

Vorarlberger Landesrecht:
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/landesrecht/voris.htm

Zuständig