Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer 
a) allgemein

5 v. H.

b) Kaffeekränzchen

10 v. H.

c) Musikautomaten und Geschicklichkeitsspiele

15 v. H.

d) Befreit sind kulturelle und amateursportliche Veranstaltungen ohne Tanz sowie Preiskartenspiele