Tierkörperverwertung

Sollte Ihr Tier verendet sein, ersuchen wir um Bekanntgabe im Gemeindeamt, zwecks Weiterleitung an die Tierkörperverwertung.

Kadaverbeseitigung (Tierhygiene)
Tierkadaver werden von der Tierkörperverwertung, 6842 Koblach, Nägele 3, Tel. 05523/63841 und 63869, gegen Bezahlung abgeholt oder können dort kostenpflichtig abgegeben werden.

Wegen akuter Infektionsgefahr dürfen aufgefundene, verendete oder verletzte Wildtiere nicht selbst transportiert oder beseitigt werden. Eine Berührung sollte vermieden werden! Bitte instruieren Sie auch ihre Kinder darüber. Ein allfälliger Fund ist umgehend dem Gemeindeamt, Tel. 05574 - 71898 - 14, bzw Jagdkontrollorganen (siehe unter Jagdrecht) zu melden bzw. informieren sie den nächsten Tierarzt oder die Veterinärabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft.

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bezirke/bezirkbregenz/bezirkshauptmannschaftbre/abteilungen/veterinaerwesen/soerreichensieuns/veterinaerwesen.htm

Zutrauliches Wild jeder Art soll gemieden werden (Anzeichen für Tollwut!); Hunde nicht frei herumstreunen lassen; Bissverletzungen von Tieren unverzüglich untersuchen lassen! Hunde, die ausgeführt werden, dürfen ihren Kot nur in Rinnsteine ausscheiden, andernfalls haben die Hundebesitzer diesen unverzüglich von Gehsteigen und Straßen zu entfernen. Es ist auch nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätze und Sportplätze mitzunehmen sowie außerhalb des abgezäunten Privatgrundes frei herumlaufen zu lassen.

Das Füttern von freilebenden Tieren, z. B. Tauben, Enten usw., ist aus hygienischen Gründen im verbauten Gemeindegebiet zu unterlassen.

Zuständig