Straßenpolizei

Fahren Sie im Interessse der schwächeren Verkehrsteilnehmer diszipliniert.

Für Gemeindestraßen ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zur Erlassung von Verkehrsvorschriften zuständig.

Ansuchen um Ausnahmebewilligungen für Sonderfahrten oder Ausnahmen von den aktuellen Verkehrsbeschränkungen sind an das Gemeindeamt zu richten. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.