Hundeabgaben und Hundemarke

Der Hundehalter oder die Hundehaterin erhält die Hundemarke im Gemeindeamt Kennelbach. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Die Hundeabgabe wird von der Gemeinde Kennelbach den Hundehaltern jährlich vorgeschrieben.

Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, für die ordnungsgemäße Haltung eines Hundes zu sorgen.

Nach § 92 StVO haben Besitzer und Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen, dass diese Tiere Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen. Abgesehen von den Straffolgen haben die Halter die Entfernung bzw. Reinigung zu veranlassen bzw. die Kosten hierfür zu tragen.

Zuständig