Grundteilungen

Anträge auf Grundteilungen:
Anträge auf Grundteilungen sind beim Gemeindeamt Kennelbach einzureichen.

Es wird empfohlen, sich vor Ausarbeitung der Teilungspläne mittels einem Vorentwurf über die Bewilligung zu informieren.

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Teilung von Grundstücken finden sich im IV. Hauptstück (§§ 39 ff) des Gesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz - RPG, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F.).

Zuständig