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Grundsteuer
Grundsteuer:
Brutto
a)
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
500
b)
für sonstige Grundstücke
500
Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt:
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist die Vollendung des Bauvorhabens (Vorlage der Schlussüberprüfung gemäß § 43 Vlbg. Baugesetz 2001) und Bestätigung der Vlbg. Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach den Wohnbauförderungsgesetzen (
z.B.
Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines).
Anträge erhalten Sie im Gemeindeamt Kennelbach. Der Antrag sollte möglichst bald nach Erteilung der Benützungsbewilligung gestellt werden, weil vom Gesetzgeber Sanktionen an nicht zeitgerecht eingebrachte Ansuchen normiert wurden. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt.