Friedhofsverwaltung

Für den Friedhof bei der Pfarrkirche zum hl. Josef in Kennelbach besteht eine Friedhofs- und eine Friedhofsgebührenverordnung. Die Verwaltung des Friedhofes obliegt dem Gemeindeamt. Hier erhalten Sie Auskünfte über die Möglichkeit eine neue Grabstätte zu erwerben, die Höhe und Form, bzw. Gestaltung der Grabdenkmale und Grabeinfassungen, die Pflicht zur Instandhaltung, Grabschmuck und Bepflanzung der Grabstätten sowie weitere Ordnungsvorschriften.

Die Gemeinde Kennelbach ersucht die Grabstätten betreunden Personen und Besucher die Friedhofsabfälle über die entsprechenden Behältnisse zu entsorgen.

Gerade auf einem Friedhof, wo vielfach verwelkte Blumen, Kränze, Kerzen usw. anfallen, sollte es uns allen ein Bedürfnis sein, nicht nur unsere eigene Grabstätte zu pflegen, sondern auch durch ordentliche Entsorgung der anfallenden Abfälle für ein der Pietät des Friedhofes entsprechendes Gesamtbild zu sorgen.

Zuständig