Ferialpraktikanten

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 145,34 (ATS 2.000,00) und erfolgt für Unternehmen am Betriebsstandort Kennelbach, die Kennelbacher Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren mindestens vier Wochen als Ferialpraktikanten beschäftigen.

Die Firma hat den Nachweis der Einstellung, Namen und Adresse sowie die Länge des Beschäftigungsverhältnisses der Gemeinde Kennelbach schriftlich und glaubhaft nachzuweisen.