Die Förderung für einen neu angeschafften Fahrradtrolley ist mit 50 % des Kaufpreises, jedoch mit einer maximalen Obergrenze von € 120,00 festgesetzt. Der Fahrradtrolley muss bei einem plan b-Händler erworben werden. Förderungen für gebrauchte Fahrradtrolley unterliegen nicht diesem Förderungsbeschluss, sondern sind jeweils gesondert zu prüfen, damit es zu keiner Doppelförderung kommt. Die Förderung ist bei der Gemeindekasse im Gemeindeamt gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.
Datei herunterladen (64 KB) - .PDF