Lastenanhänger

Die Förderung für einen neu angeschafften Fahrradlastenanhänger ist mit 50 % des Kaufpreises, jedoch mit einer maximalen Obergrenze von € 160,00 festgesetzt. Die Förderungswerber haben die Originalrechnungen der Firmen der Gemeinde vorzulegen. Förderungen für gebrauchte Lastenanhänger unterliegen nicht diesem Förderungsbeschluss, sondern sind jeweils gesondert zu prüfen, damit es zu keiner Doppelförderung kommt. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.

Förderantrag Lastentransport (80 KB) - .PDF

Zuständig