
Bild von mattpalmer / Unsplash
- Kein Feuer im Wald und in Waldnähe
- Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen
- Auch außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen
- Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten (Wald)Brand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen
Weitere Informationen finden Sie unter https://presse.vorarlberg.at/land/public/Waldbrandverordnung-f-r-ganz-Vorarlberg-erlassen