Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen.
Die Förderungsabwicklung erfolgt nach Vorlage eines Kassenbelegs (Rechnung) über das Therapiefahrrad.
Therapiefahrräder werden mit 50 % des Kaufpreises, maximal aber mit einmalig EUR 400,00 pro Therapiefahrrad bzw. € 600,00 pro E-Therapiefahrrad seitens der Gemeinde Kennelbach gefördert.
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