Dreiräder

Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen.

Die so beeinträchtigten Personen haben einen schriftlichen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Bürgermeisterin entscheidet jeweils im Einzelfall nach Prüfung über die Förderungsgewährung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderungsabwicklung erfolgt nach positiver Prüfung durch die Bürgermeisterin nach Vorlage eines nach dem 07.05.2012 ausgestellten Kassenbelegs (Rechnung) über das Dreirad.

Privat erworbene Dreiräder unterliegen nicht dem Förderungsbeschluss des Gemeindevorstandes vom 07.05.2012, Tagesordnungspunkt 11., sondern sind jeweils gesondert zu prüfen um Doppelförderungen zu vermeiden.

Dreiräder werden mit 25 % des Kaufpreises, maximal aber mit einmalig EUR 400,00 pro Dreirad seitens der Gemeinde Kennelbach gefördert.