Dreiräder

Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen.

Die so beeinträchtigten Personen haben einen schriftlichen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Bürgermeisterin entscheidet jeweils im Einzelfall nach Prüfung über die Förderungsgewährung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderungsabwicklung erfolgt nach positiver Prüfung durch die Bürgermeisterin nach Vorlage eines  Kassenbelegs (Rechnung) über das Dreirad.

Dreiräder werden mit 50 % des Kaufpreises, maximal aber mit einmalig EUR 400,00 pro Dreirad bzw. € 600,00 pro E-Dreirad seitens der Gemeinde Kennelbach gefördert.